Pflegeversicherung

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Gesamtübersicht 2025

Leistungsart Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

Pflegesachleistung

-

796 Euro

1.497 Euro

1.859 Euro

2.299 Euro

Pflegegeld

-

347 Euro

599 Euro

800 Euro

990 Euro

Tagespflege

-

721 Euro

1.357 Euro

1.685 Euro

2.085 Euro

Verhinderungspflege durch Pflegedienst

(gilt bis 30. Juni 2025 – ab Juli 2025 Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI)

-

1.685 Euro

zzgl. maximal 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

1.685 Euro

zzgl. maximal 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

1.685 Euro

zzgl. maximal 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

1.685 Euro

zzgl. maximal 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege durch Pflegedienst bei Pflegebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

(gilt bis 30. Juni 2025 – ab Juli 2025

„Gemeinsamer Jahresbetrag“ nach § 42a SGB XI)

-

1.685 Euro

zzgl. maximal 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

1.685 Euro

zzgl. maximal 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

1.685 Euro

zzgl. maximal 1.854 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

1.685 Euro

zzgl. maximal 1.854 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) Kann genutzt werden für:

  • Leistungen der Tagespflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen im Sinne von§ 45a SGB XI

(Hinweis: Ober- grenze der Vergütung ergibt sich aus LK-Preis (ohne PBU) und Hausbesuchspauschale)

131 Euro

für Leistungen des Pflegedienstes:

  • alle LK
  • ohne Berechnung des Refinanzierungs-Aufschlags für die generalistische Pflegeausbildung

131 Euro

für Leistungen des Pflegedienstes:

  • LK 9-15a, 22, 30, 31, 32, 33
  • ohne Berechnung des Refinanzierungs-Aufschlags für die generalistische Pflegeausbildung

131 Euro

für Leistungen des Pflegedienstes:

  • LK 9-15a, 22, 30, 31, 32, 33
  • ohne Berechnung des Refinanzierungs-Aufschlags für die generalistische Pflegeausbildung

131 Euro

für Leistungen des Pflegedienstes:

  • LK 9-15a, 22, 30, 31, 32, 33
  • ohne Berechnung des Refinanzierungs-Aufschlags für die generalistische Pflegeausbildung

131 Euro

für Leistungen des Pflegedienstes:

  • LK 9-15a, 22, 30, 31, 32, 33
  • ohne Berechnung des Refinanzierungs-Aufschlags für die generalistische Pflegeausbildung

Pflegehilfsmittel

42 Euro

42 Euro

42 Euro

42 Euro

42 Euro

Wohngruppenzuschlag

224 Euro

224 Euro

224 Euro

224 Euro

224 Euro

Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen

bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Beratungseinsatz

**
optional halbjährlich***

**
verpflichtend halbjährlich

**
verpflichtend halbjährlich

**
verpflichtend vierteljährlich

**
verpflichtend vierteljährlich

* Vorherige Anerkennung als Angebot durch die Kommune notwendig. Vorgaben nach Landesrecht zur maximalen Preisgestaltung und weitere Vorgaben sind zu beachten.

** Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI

*** verpflichtend nur bei Pflegegeldbezug; halbjährlich auch optional bei Bezug von Kombinations- oder Sachleistung



Leistungsübersichten: Leistungen 2025

Pflegegrad Sachleistung, monatliches Budget Geldleistung, monatliches Budget
1 * - - - * - - - *
2 796 Euro 347 Euro
3 1.497 Euro 599 Euro
4 1.859 Euro 800 Euro
5 2.299 Euro 990 Euro

Tagespflege

Pflegegrad Monatliches Budget
2 721 Euro
3 1.357 Euro
4 1.685 Euro
5 2.085 Euro

* = kein monatliches Budget für Sachleistung und Pflegegeld, aber andere Leistungen (siehe Tabelle zu Pflegegrad 1 unten)


Pflegegrad 1

Leistungsart Anspruch
Pflegesachleistung kein Anspruch, aber Leistung möglich über Entlastungsbetrag
Pflegegeld kein Anspruch
Tagespflege kein Anspruch, aber Leistung möglich über Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege durch Pflegedienst kein Anspruch
Entlastungsbetrag 131 Euro
Pflegehilfsmittel 42 Euro
Wohngruppenzuschlag 224 Euro
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Beratungseinsatz Vergütung ergibt sich aus der individuellen Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI optional halbjährlich

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