Kosten und Erläuterugen der Kosten
Vergütung Tagespflege 01.02.2025
Vergütung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Pflegebedingter Aufwand | 64,88 € | 68,09 € | 71,50 € | 74,93 € | 78,34 € |
Unterkunft | 11,70 € | 11,70 € | 11,70 € | 11,70 € | 11,70 € |
Verpflegung | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € |
Zuschläge | 9,14 € | 9,14 € | 9,14 € | 9,14 € | 9,14 € |
Nachrichtlich Investitionskosten | 13,53 € | 13,53 € | 13,53 € | 13,53 € | 13,53 € |
Sachleistungen
Sachleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Pflegebedingter Aufwand | 0,00 € | 721,00 € | 1.357,00 € | 1.685,00 € | 2.085,00 € |
Erläuterungen der Kosten:
Die Leistungen der Pflegeversicherung in der Tagespflege
Die Pflegekassen übernehmen pflegebedingte Kosten, Aufwendungen der sozialen Betreuung und (in Tagespflege-Einrichtungen) Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Diese Leistungen werden gewährt, wenn die Einstufung in einen Pflegegard erfolgt ist oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz - zum Beispiel demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung - durch die Pflegekasse bestätigt wird. Durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird im Rahmen der Begutachtung überprüft, ob ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf vorliegt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse für Sie zusätzliche Leistungen bis zu einem Betrag von 131 Euro pro Monat. Dabei wird dieser Betrag nicht – wie das Pflegegeld – im Voraus und weitgehend zur freien Verwendung ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Dadurch kann er auch für die Tagespflege eingesetzt werden. Ist es einer Pflegeperson tagsüber zeitweise nicht möglich, den Bedürftigen zu versorgen, kann an dieser Stelle die Tagespflege in Anspruch genommen werden. Dies kann dann über die Leistungen der Verhinderungspflege finanziert werden.Die Kosten der Tagespflege
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen: die Pflege- und Betreuungskosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten sowie die Fahrtkosten. Bei anerkanntem Pflegegrad muss der Pflegebedürftige nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen. Sind die durch die Pflegekassen genehmigten Mittel aufgebraucht, müssen diese vom Pflegegast selbst getragen werden. Dies gilt auch, wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht oder kein Pflegegrad anerkannt wurde.Fahrtkosten
Sofern der Pflegegast nicht durch Angehörige oder Bekannte zur Tagespflegeeinrichtung gebracht oder von dort abgeholt werden kann, organisiert die Tagespflege die Beförderung. Je nach Entfernung zwischen Wohnort und Tagespflegeeinrichtung sind die Fahrtkosten unterschiedlich hoch. Beim Einsatz von besonderen Fahrzeugen wie Behindertentransporter können zusätzliche Fahrkosten entstehen. Die Pflegekassen übernehmen die notwendigen Fahrtkosten im Rahmen der anerkannten Leistungen.• 11,91 € = einfache Fahrt bis 5 km
• 14,37 € = einfache Fahrt bis 10 km
• 20,04 € = einfache Fahrt bis 20 km
• 19,49 € = einfache Fahrt Rollstuhl bis 5 km
• 22,42 € = einfache Fahrt Rollstuhl bis 10 km
• 25,99 € = einfache Fahrt Rollstuhl bis 20 km