Preise und Leistungen SGB XI
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PDF - Preisliste SGB XI
Verbindliche Hinweise zur Erbringung und Abrechnung der Leistungskomplexe:
Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben Tätigkeiten ambulanter Pflegedienste für Pflegebedürftige.
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den sechs Bereichen bzw. Modulen Mobilität (1), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3), Selbstversorgung (4), Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (5), Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (6). Wobei alle Module bei der Festlegung des Pflegegrades in unterschiedlicher Wertigkeit einfließen. Die Module 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden zur Ermittlung des Pflegegrades nicht herangezogen und sind lt. 3. Empfehlungen des Expertenbeirats (2013) lediglich eine geeignete Informationsquelle für eine individuelle Pflege- und Hilfeplanung.
Daraus folgt, dass die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte sich stets nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen auszurichten haben. Leistungsart und Leistungsinhalte werden vom Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Versorgung oder im Rahmen der Beaufsichtigung, Aufforderung, Motivation und Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel erbracht, die Selbstversorgungspotenziale zu erhalten und stärken.
Bei der Leistungsbeschreibung wird nicht unterschieden, ob die Leistungen für vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige oder vorrangig kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erbracht werden. Das konkrete Leistungsgeschehen richtet sich daher an der konkreten Beeinträchtigung bzw. dem individuellen Pflegebedarf aus. Sämtliche Hilfen sind im Rahmen der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege zu erbringen. Die aktivierende Pflege, einschließlich der Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen, stellt keine besondere, eigenständige Leistung dar. Sie ist vielmehr selbstverständlicher Bestandteil aller zu erbringenden Leistungen.
Jedem einzelnen Leistungskomplex sind die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind, soweit möglich, die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 und 29 abzurechnen.
Soweit Angehörige und / oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, ist vom Pflegedienst auf notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahmen hinzuweisen. Der Pflegedienst ist für die Qualität der Leistungen seiner Einrichtung verantwortlich.
Mit den ausgewiesenen Vergütungen nach Punkten eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Die für die jeweilige Leistung erforderliche Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil des Leistungskomplexes und nicht gesondert vergütungsfähig.
Der Leistungseinsatz nach Zeit beginnt grundsätzlich mit dem Betreten der Häuslichkeit und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit (z. B. bei Begleitung nach LK 31 oder Einkaufen nach LK 33 mit oder ohne Begleitung des Pflegebedürftigen) beginnt der Einsatz nach Zeit mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Werden in einem Einsatz sowohl verrichtungsbezogene Tätigkeiten als auch Leistungen nach Zeit erbracht, beginnt und / oder endet die Leistungszeit der nach Zeit abgerechneten Leistung mit Beginn bzw. Ende der verrichtungsbezogenen Tätigkeit . Der Leistungseinsatz nach Zeit beinhaltet somit auch den Zeitaufwand für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Leistungserbringung vor Ort (Leistungszeit).
In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf und den Ressourcen des Pflegebedürftigen ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
Alle Vergütungen gelten unabhängig von Wochentag und Uhrzeit.
Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskomplexkatalogs sind.
Übersicht der Leistungen der ambulanten Pflege SGB XI
LK - Leistungskomplex
AN - Abrechnungspositionsnummer
LK | AN | Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Erläuterung des LK |
---|---|---|---|---|---|
1 |
01010001 |
Ganzwaschung
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15 a - 21, 23 - 29 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
426 |
Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper |
2 |
01010002 |
Teilwaschung
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15 a - 21, 23 - 29 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
228 |
Teilwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intimbereichs |
3 |
01010003 |
Ausscheidungen
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 21, 23 - 28 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
104 |
|
4 |
01010004 |
Selbstständige Nahrungsaufnahme
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5, 16 - 18, 20, 24 - 28 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
104 |
|
5 |
01010005 |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15 a - 18, 20, 24, 27, 28 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
260 |
|
6 |
01010006 |
Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
104 |
|
7 |
01010007 |
Lagern / Betten Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 18, 20, 23 - 30 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
104 |
Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/ außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie z. B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen |
8 |
01010008 |
Mobilisation Mindesteinsatzdauer 15 Min. (nur als selbstständige Leistung abrechenbar)
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 17, 27 - 29 |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
187 |
Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistungen |
9 |
01010009 |
Arztbesuche Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15 a - 17 |
Ärzten unumgänglich ist. |
360 |
|
10 |
01010010 |
Beheizen des Wohn- bereiches Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 -17 |
Wohnbereich des Pflegebedürftigen |
60 |
Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen |
11 |
01010011 |
Einkaufen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15 a - 17 |
|
150 |
Einkaufen (auch in mehreren Geschäften) |
12 |
01010012 |
Zubereiten von warmen Speisen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
|
150 |
|
13 |
01010013 |
Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung |
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540 |
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14 |
01010014 |
Waschen u. Pflegen der Wäsche u. Kleidung |
|
360 |
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15 |
01010015 |
Hausbesuchspauschale (bis zu 2 x je Tag ab- rechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. |
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individuelle Vergütung |
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar. |
15 a |
0101015a |
Erhöhte Hausbesuchs- pauschale (bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar) Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar. Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und / oder 32 und / oder 33 abrechenbar. |
Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29, 30, 31, 32 oder 33 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31, 32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz. |
individuelle Vergütung |
Abrechnungshinweis: Bei Abruf der Leistungskomplexe 31, 32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz ist eine zusätzliche Abrechnung des LK 15 ausgeschlossen. |
16 |
01010016 |
Erstgespräch inkl. Hausbesuchspauschale (vor Aufnahme der Pflege) |
Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung |
1.600 |
Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Erstbesuchs als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. Die einmalige Abrechnungsfähigkeit des LK bleibt hiervon unberührt. |
16 a |
0101016a |
Folgebesuch inkl. Hausbesuchspauschale |
|
900 |
Abrechnungshinweis: Dieser Leistungskomplex kann nur dann einmal abgerechnet werden, wenn ein akutes Ereignis von erheblicher Bedeutung (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Veränderung der Pflegestufe, Wegfall der Pflegeperson) eintritt, das nicht nur zu einer vorübergehenden Veränderung des Pflegebedarfs führt. Die Veränderung wird zum Zeitpunkt der Einschätzung als dauerhaft angenommen und sie bedingt eine Änderung der vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen (Änderung des Pflegevertrages)
Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Folgebesuches als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. |
17 |
09010017 |
Beratungsbesuch § 37 Absatz 3 Satz 5 SGB XI nach Grad 1 - 5 incl. Hausbesuchspauschale |
|
1350 |
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Verbundene Leistungskomplexe |
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LK | AN | Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Erläuterung des LK |
18 |
01010018 |
Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme |
Leistungskomplexe: 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 4 Selbstständige Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten |
633 |
|
19 |
01010019 |
Große Grundpflege |
Leistungskomplexe: 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) |
467 |
|
20 |
01010020 |
Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme |
Leistungskomplexe: 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 4 Selbstständige Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten |
467 |
|
21 |
01010021 |
Kleine Grundpflege |
Leistungskomplexe: 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) |
301 |
|
22 |
01010022 |
Große hauswirtschaftl. Versorgung |
Leistungskomplexe: 13 Reinigen der Wohnung 14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung |
760 |
|
23 |
01010023 |
Große Grundpflege mit Lagern/Betten |
Leistungskomplexe: 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 7 Lagern/Betten |
540 |
|
24 |
01010024 |
Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsauf- nahme |
Leistungskomplexe: 1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten |
768 |
|
25 |
01010025 |
Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten |
Leistungskomplexe: 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 7 Lagern/Betten |
363 |
|
26 |
01010026 |
Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungs- aufnahme |
Leistungskomplexe: 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 7 Lagern/Betten |
602 |
|
27 |
01010027 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht ab- rechenbar mit LK 1 - 15, 16 - 30) |
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
104 |
|
28 |
01010028 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht ab- rechenbar mit LK 1 - 15, 16 - 30) |
zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale |
104 |
Kleiderwechsel im Zusammenhang mit Bettruhe |
29 |
01010029 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16 - 28) |
Leistungskomplexe:
|
176 |
Kleiderwechsel im Zusammenhang mit Bettruhe |
30 |
01010030 |
Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14, 16 - 18, 20, 22, 23 - 28) |
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80 |
Kompletter Wechsel der Bettwäsche |
31 |
0102015 |
Pflegerische Betreuung Der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder Hilfen erbracht wurde (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) |
Begleitung: z. B.
Unterstützung: z. B.
Beaufsichtigung: z. B.
Hilfen: z. B.
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Zeitvergütung Berechnung (625 Punkte X individuellen PW) / 60 Minuten = EURO / Minute kaufm. gerundet |
Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen. |
32 |
0102016 |
Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können. (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) |
z. B. Arztterminen, Besuchen bei Therapeuten etc. |
Zeitvergütung Berechnung (625 Punkte X individuellen PW) / 60 Minuten = EURO / Minute kaufm. gerundet |
Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen. |
33 |
0102014 |
Hauswirtschaftliche Versorgung (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) |
Hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel
|
Zeitvergütung Berechnung (625 Punkte X individuellen PW) / 60 Minuten = EURO / Minute kaufm. gerundet |
Abrechnungshinweis: Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen. |