Preise und Leistungen SGB XI

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PDF - Preisliste SGB XI

Verbindliche Hinweise zur Erbringung und Abrechnung der Leistungskomplexe:

Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben Tätigkeiten ambulanter Pflegedienste für Pflegebedürftige.

Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den sechs Bereichen bzw. Modulen Mobilität (1), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3), Selbstversorgung (4), Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (5), Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (6). Wobei alle Module bei der Festlegung des Pflegegrades in unterschiedlicher Wertigkeit einfließen. Die Module 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden zur Ermittlung des Pflegegrades nicht herangezogen und sind lt. 3. Empfehlungen des Expertenbeirats (2013) lediglich eine geeignete Informationsquelle für eine individuelle Pflege- und Hilfeplanung.

Daraus folgt, dass die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte sich stets nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen auszurichten haben. Leistungsart und Leistungsinhalte werden vom Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Versorgung oder im Rahmen der Beaufsichtigung, Aufforderung, Motivation und Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel erbracht, die Selbstversorgungspotenziale zu erhalten und stärken.

Bei der Leistungsbeschreibung wird nicht unterschieden, ob die Leistungen für vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige oder vorrangig kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erbracht werden. Das konkrete Leistungsgeschehen richtet sich daher an der konkreten Beeinträchtigung bzw. dem individuellen Pflegebedarf aus. Sämtliche Hilfen sind im Rahmen der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege zu erbringen. Die aktivierende Pflege, einschließlich der Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen, stellt keine besondere, eigenständige Leistung dar. Sie ist vielmehr selbstverständlicher Bestandteil aller zu erbringenden Leistungen.

Jedem einzelnen Leistungskomplex sind die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind, soweit möglich, die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 und 29 abzurechnen.

Soweit Angehörige und / oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, ist vom Pflegedienst auf notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahmen hinzuweisen. Der Pflegedienst ist für die Qualität der Leistungen seiner Einrichtung verantwortlich.

Mit den ausgewiesenen Vergütungen nach Punkten eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Die für die jeweilige Leistung erforderliche Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil des Leistungskomplexes und nicht gesondert vergütungsfähig.

Der Leistungseinsatz nach Zeit beginnt grundsätzlich mit dem Betreten der Häuslichkeit und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit (z. B. bei Begleitung nach LK 31 oder Einkaufen nach LK 33 mit oder ohne Begleitung des Pflegebedürftigen) beginnt der Einsatz nach Zeit mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Werden in einem Einsatz sowohl verrichtungsbezogene Tätigkeiten als auch Leistungen nach Zeit erbracht, beginnt und / oder endet die Leistungszeit der nach Zeit abgerechneten Leistung mit Beginn bzw. Ende der verrichtungsbezogenen Tätigkeit . Der Leistungseinsatz nach Zeit beinhaltet somit auch den Zeitaufwand für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Leistungserbringung vor Ort (Leistungszeit).

In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf und den Ressourcen des Pflegebedürftigen ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.

Alle Vergütungen gelten unabhängig von Wochentag und Uhrzeit.

Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskomplexkatalogs sind.



Übersicht der Leistungen der ambulanten Pflege SGB XI

LK - Leistungskomplex
AN - Abrechnungspositionsnummer

LK AN Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Erläuterung des LK

1

01010001

Ganzwaschung


Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 2, 15 a - 21, 23 - 29

  1. 1. Waschen, Duschen, Baden
  2. 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  3. 3. Rasieren
  4. 4. Hautpflege
  5. 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  6. 6. Nagelpflege
  7. 7. An- und Auskleiden inkl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
  8. 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebe- reiches
  9. 9. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

426

Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper

2

01010002

Teilwaschung


Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 1, 15 a - 21, 23 - 29

  1. 1. Teilwaschung (z. B. Intimbereich)
  2. 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  3. 3. Rasieren
  4. 4. Hautpflege
  5. 5. Haarpflege (z. B. Kämmen)
  6. 6. Nagelpflege
  7. 7. An- und Auskleiden inkl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
  8. 8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches
  9. 9. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

228

Teilwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intimbereichs

3

01010003

Ausscheidungen


Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 16 - 21, 23 - 28

  1. 1. Utensilien bereitstellen, anreichen
  2. 2. Zur Toilette führen
  3. 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung
    ( Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
  4. 4. Überwachung der Ausscheidung
  5. 5. Entsorgen/Reinigen des Gerätes u. Bettes
  6. 6. Katheterpflege (insbesondere Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung d. Stomabeutels)
  7. 7. Empfehlung zum Kontinenztraining/ Inkontinenzversorgung
  8. 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege
  9. 9. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

104

4

01010004

Selbstständige Nahrungsaufnahme


Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit

LK 5, 16 - 18, 20, 24 - 28

  1. 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  2. 2. Lagern u. Vorbereiten des Pflegebe- dürftigen
  3. 3. Entsorgung der benötigten Materialien
  4. 4. Säubern des Arbeitsbereiches
  5. 5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungs- beratung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszu- fuhr inkl. Beratung über Esshilfen
  6. 6. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

104

5

01010005

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 4, 15 a - 18, 20, 24,

27, 28

  1. 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  2. 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebe- dürftigen
  3. 3. Darreichung der Nahrung und von Getränken
  4. 4. Entsorgen der benötigten Materialien
  5. 5. Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen)
  6. 6. Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
  7. 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungs- beratung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeits- zufuhr inkl. Beratung über Esshilfen
  8. 8. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

260

6

01010006

Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28

  1. 1. Vorbereiten u. Richten der Sonden- nahrung
  2. 2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
  3. 3. Nachbereitung
  4. 4. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

104

7

01010007

Lagern / Betten

Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 16 - 18, 20, 23 - 30

  1. 1. Richten des Bettes
  2. 2. Wechseln der Bettwäsche
  3. 3. Körper- u. situationsgerechtes Lagern
  4. 4. Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
  5. 5. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

104

Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/ außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie

z. B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen

8

01010008

Mobilisation

Mindesteinsatzdauer 15 Min. (nur als selbstständige Leistung abrechenbar)


Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 16 - 17, 27 - 29

  1. 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
  2. 2. An- / Auskleiden inkl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
  3. 3. Aufstehen/Zubettgehen
  4. 4. Sitz-, Geh- u. Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bett- lägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
  1. 6. Hilfe beim Verlassen und Wieder- aufsuchen der Wohnung
  2. 7. Hilfe beim Treppensteigen
  3. 8. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

187

Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistungen

9

01010009

Arztbesuche

Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 15 a - 17

  1. 1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei

Ärzten unumgänglich ist.

360

10

01010010

Beheizen des Wohn- bereiches

Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 16 -17

  1. 1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
  2. 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-, Zentralheizung)
  3. 3. Leistungskomplex gilt nur für den

Wohnbereich des Pflegebedürftigen

60

Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen

11

01010011

Einkaufen

Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 15 a - 17

  1. 1. Zusammenstellen des Einkaufzettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs
  2. 2. Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung)
    oder notwendige Besorgung (z. B. Arzt-, Bank-
    u. Behördengänge) inkl. administrativer Unterstützung
  3. 3. Unterbringung u. Versorgung der einge- kauften Lebensmittel
  4. 4. Anleitung u. Beachtung von Genieß-
    u. Haltbarkeit von Lebensmittel
  5. 5. Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen u. abholen

150

Einkaufen (auch in mehreren Geschäften)

12

01010012

Zubereiten von warmen Speisen

Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28

  1. 1. Anleitung zum Umgang mit Lebens- mitteln u. Vorbereitung der Lebensmittel
  2. 2. Zubereiten von warmen Speisen
  3. 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. Spülen)
  4. 4. Entsorgen des verbrauchten Materials

150

13

01010013

Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung

  1. 1. Aufräumen und / oder Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung
    (z. B. Wohn-/Schlafraum, Bad, Toilette, Küche)
  2. 2. Trennen und Entsorgen des Abfalls

540

14

01010014

Waschen u. Pflegen

der Wäsche u. Kleidung

  1. 1. Waschen u. trocknen
  2. 2. Bügeln
  3. 3. Ausbessern
  4. 4. Sortieren u. einräumen
  5. 5. Schuhpflege

360

15

01010015

Hausbesuchspauschale

(bis zu 2 x je Tag ab- rechenbar)

Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung

mit LK 29 oder LK 30 möglich.

  1. 1. Anfahrt
  2. 2. Dokumentation

individuelle Vergütung

Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar.

15 a

0101015a

Erhöhte Hausbesuchs- pauschale (bis 1x je Tag;

daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar)

Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max.

1x je Tag abrechenbar.

Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und / oder 32 und / oder 33 abrechenbar.

  1. 1. Anfahrt
  2. 2. Dokumentation

Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12,

27, 28, 29, 30, 31, 32 oder 33 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31, 32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz.

individuelle Vergütung

Abrechnungshinweis:

Bei Abruf der Leistungskomplexe 31, 32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz ist eine zusätzliche Abrechnung des LK 15 ausgeschlossen.

16

01010016

Erstgespräch

inkl. Hausbesuchspauschale (vor Aufnahme der Pflege)

  1. 1. Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes
  2. 2. Festellung der Pflegeprobleme
  3. 3. Feststellung der Ressourcen des Pflege- bedürftigen
  4. 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kosten- voranschlag/-schläge und Erörterung
    des Pflegevertrages
  5. 5. Planung der Pflegeeinsätze
  6. 6. Informationen über weitere Hilfen
  7. 7. Gespräch mit Angehörigen/Arzt
  8. 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflege- umfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
  9. 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote
  10. 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über

Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung

1.600

Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen des Erstbesuchs als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden. Die einmalige Abrechnungsfähigkeit des LK bleibt hiervon unberührt.

16 a

0101016a

Folgebesuch

inkl. Hausbesuchspauschale

  1. 1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld
  2. 2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen
  3. 3. Feststellung der Ressourcen der Pflegebedürftigen
  4. 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/
    -schläge und Erörterung des modifizierten Pflegever- trages
  5. 5. Planung der Plfegeeinsätze
  6. 6. Informationen über weitere Hilfen
  7. 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt
  8. 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berück- sichtigung der Ressourcen des Quartiers
  9. 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote
  10. 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophy- laxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung

900

Abrechnungshinweis:

Dieser Leistungskomplex kann nur dann einmal abgerechnet werden, wenn ein akutes Ereignis von erheblicher Bedeutung (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, in unmittelbaren zeitlichen

Zusammenhang mit der Veränderung der Pflegestufe, Wegfall der Pflegeperson) eintritt, das nicht nur zu einer vorübergehenden Veränderung des Pflegebedarfs führt. Die Veränderung wird zum Zeitpunkt der Einschätzung als dauerhaft angenommen und sie bedingt eine Änderung der vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen (Änderung des Pflegevertrages)


Einzelne Leistungsinhalte können sowohl im Rahmen

des Folgebesuches als auch / oder im Laufe des Pflegeprozesses erbracht werden.

17

09010017

Beratungsbesuch

§ 37 Absatz 3 Satz 5 SGB XI nach Grad 1 - 5

incl. Hausbesuchspauschale

  1. 1. Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
  2. 2. Einschätzung der individuellen Pflegesituation
    (Erfassung und Analyse der Ist- Situation)
  3. 3. Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
  4. 4. Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige/ Pflegepersonen)
  5. 5. Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen,
    bei Bedarf eine Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder Pflegekurse/Schulungen nach § 45 SGB XI)
  6. 6. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
  7. 7. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation;
    (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
  8. 8. Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
  9. 9. Dokumentation des Beratungseinsatzes/Nachweisformular

1350

  1. 1. Die Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung sind Gegenstand dieser Leistung.
  2. 2. Ort der Beratung ist die Häuslichkeit des / der Pflegebedürftigen.
  3. 3. Die Leistung wird durch eine Pflegefachkraft erbracht.



Verbundene Leistungskomplexe

LK AN Leistungsart Leistungsinhalte Punkte Erläuterung des LK

18

01010018

Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme

Leistungskomplexe:

1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

4 Selbstständige Nahrungsaufnahme

7 Lagern/Betten

633

19

01010019

Große Grundpflege

Leistungskomplexe:

1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß,

Sputum, Erbrochenes)

467

20

01010020

Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme

Leistungskomplexe:

2 Teilwaschung

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

4 Selbstständige Nahrungsaufnahme

7 Lagern/Betten

467

21

01010021

Kleine Grundpflege

Leistungskomplexe:

2 Teilwaschung

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

301

22

01010022

Große hauswirtschaftl. Versorgung

Leistungskomplexe:

13 Reinigen der Wohnung

14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung

760

23

01010023

Große Grundpflege mit Lagern/Betten

Leistungskomplexe:

1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

7 Lagern/Betten

540

24

01010024

Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsauf- nahme

Leistungskomplexe:

1 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

7 Lagern/Betten

768

25

01010025

Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten

Leistungskomplexe:

2 Teilwaschung

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

7 Lagern/Betten

363

26

01010026

Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungs- aufnahme

Leistungskomplexe:

2 Teilwaschung

3 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)

5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

7 Lagern/Betten

602

27

01010027

Kleine pflegerische Hilfestellung 1

(Ist in einem Einsatz nicht ab- rechenbar mit LK 1 - 15, 16 - 30)

1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des

Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten

  1. 3. Reinigen von Gesicht und / oder Händen
  2. 4. Richten des Bettes
  3. 5. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

104

28

01010028

Kleine pflegerische Hilfestellung 2

(Ist in einem Einsatz nicht ab- rechenbar mit LK 1 - 15, 16 - 30)

  1. 1. An- und / oder Auskleiden (inkl. An- und
    Ablegen von Körperersatzstücken)
  2. 2. Reinigen von Gesicht und / oder Händen
  3. 3. Richten des Bettes
  4. 4. und außerdem bei
    • - eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder / und
    • - auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder / und
    • - sonstigen altersbedingten Krankheitsbilder

zusätzlich anleitende, motivierende und / oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotenziale

104

Kleiderwechsel im Zusammenhang mit Bettruhe

29

01010029

Kleine pflegerische Hilfestellung 3

(Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13,

14, 16 - 28)

Leistungskomplexe:

  1. 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1
  2. 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2

176

Kleiderwechsel im Zusammenhang mit Bettruhe

30

01010030

Kleine pflegerische Hilfestellung 4

(Ist in einem Einsatz nicht

abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14,

16 - 18, 20, 22, 23 - 28)

  1. 1. Wechseln der Bettwäsche
  2. 2. Richten des Bettes

80

Kompletter Wechsel der Bettwäsche

31

0102015

Pflegerische Betreuung

Der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder

Hilfen erbracht wurde

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15)

Begleitung: z. B.

  1. 1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
  2. 2. Spaziergänge
  3. 3. Begleitung zum Friedhof
  4. 4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, (z. B. Konzert, Theater, Fußballspiel)
  5. 5. Behördengänge

Unterstützung: z. B.

  1. 1. Unterstützung bei Spiel und Hobby
  2. 2. Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
  3. 3. Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
  4. 4. Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen
  5. 5. Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

Beaufsichtigung: z. B.

  1. 1. Anwesenheit, u. a. um Sicherheit zu vermitteln
  2. 2. Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
  3. 3. Orientierungshilfen

Hilfen: z. B.

  1. 1. Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  2. 2. Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
  3. 3. Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  4. 4. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  5. 5. kognitiv fördernde Maßnahmen
  6. 6. Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  7. 7. Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus

Zeitvergütung Berechnung (625 Punkte

X

individuellen PW)

/

60 Minuten

=

EURO / Minute

kaufm. gerundet

Abrechnungshinweis:

Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.

32

0102016

Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung

Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders

wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können.

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15)

  1. 1. Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Dienstleistungen,
    z. B. Haushaltshilfen, Notrufsystemen, Gärtnerdiensten, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten (auch: bspw. Einkaufszettel schreiben) etc.
  2. 2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragstellungen, Bankgeschäften etc.
  3. 3. Unterstützung bei der Organisation / Organisation von Terminen,

z. B. Arztterminen, Besuchen bei Therapeuten etc.

Zeitvergütung Berechnung (625 Punkte

X

individuellen PW)

/

60 Minuten

=

EURO / Minute

kaufm. gerundet

Abrechnungshinweis:

Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.

33

0102014

Hauswirtschaftliche Versorgung

(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15)

Hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel

  1. 1. Einkaufen
  2. 2. Zubereiten von warmen Speisen
  3. 3. Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung
  4. 4. Waschen und Pflegen der Kleidung
  5. 5. Beheitzen des Wohnbereiches etc.

Zeitvergütung Berechnung (625 Punkte

X

individuellen PW)

/

60 Minuten

=

EURO / Minute

kaufm. gerundet

Abrechnungshinweis:

Werden Leistungen dieses Leistungskomplexes gleichzeitig für mehrere Versicherte, z. B. Eheleute oder Bewohner (auch Teilgruppen) einer WG, durch eine oder - abhängig von der Gruppengröße - mehrere Kräfte erbracht, ist die Vergütung dieser Leistung je Versicherten zu gleichen Teilen zu bemessen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Änderungen und Fehler vorbehalten. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Diese Informationen stellen kein vertragliches Angebot dar.